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Betriebliche Altersvorsorge: Sparen mithilfe des Arbeitgebers

Betriebliche Altersvorsorge

Inhaltsverzeichnis

Eine gute Altersvorsorge ist für viele Menschen ein zentrales Thema. Als Zusatz zur gesetzlichen Rente kann die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu einer lückenlosen Versorgung im Alter beitragen. Die bAV ist eine über den Arbeitgeber finanzierte Zusatzrente. Der Arbeitgeber selbst entscheidet, welche Form der bAV in seinem Betrieb angeboten wird. Der Chef übernimmt bei einer klassischen betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge für die Rentenzeit selbst. In Firmen, wo keine bAV angeboten wird, kann der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung für sich beanspruchen. Dies beinhaltet, dass Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts für die Rente einsetzen können. Dadurch können Steuern und Abgaben gespart werden. Wie genau dies funktioniert und was es zu beachten gibt, erklären wir in diesem Artikel.

Was genau ist die betriebliche Altersvorsorge?

Unter einer betrieblichen Altersvorsorge versteht man, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten Leistungen wie Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und Invaliditätsversorgung zusagt. Neben der gesetzlichen Rente wird durch den Betrieb für die Rentenzeit vorgesorgt. Einen Rechtsanspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts in die Rente eingezahlt wird, haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es existieren verschiedene Modelle für die sogenannte bAV. Der Arbeitgeber selbst entscheidet, welches davon er seinen Mitarbeitern anbietet. Das Grundmodell ist aber immer das gleiche: Während der Einzahlungsphase werden die Beiträge für die Altersvorsorge durch Steuervorteile und Aussetzung von Sozialabgaben gefördert. Während der Auszahlungsphase werden monatliche Zahlungen aus der Altersvorsorge erhalten, auf die der Empfänger Steuern und Sozialabgaben zahlen muss, welche aber niedriger ausfallen.

Wie erhalte ich eine betriebliche Altersvorsorge?

  • Beschaffen Sie sich von der Personalabteilung oder Ihrem Arbeitgeber Informationen, welche Form der bAV von dem Unternehmen angeboten wird.
  • Falls die bAV in Ihrem Betrieb angeboten wird, willigen Sie ein.
  • Wenn dies nicht der Fall sein sollte, können Sie Ihrem Chef auf Ihr Recht zur Entgeltumwandlung hinweisen.
  • Wenn häufige Jobwechsel in Aussicht sind, sollten Sie sich überlegen, ob eine Zusatzrente über den Arbeitgeber sinnvoll ist, da sich Verträge nicht unbedingt auf neue Firmen übertragen lassen.
  • Auch Alternativen zur bAV sollten überprüft werden, beispielsweise die Riester-Rente oder flexible Geldanlagen.

Wie viele Arbeitnehmer nutzen die betriebliche Altersvorsorge?

Schon seit 100 Jahren sorgen manche Unternehmen für ihre Arbeitnehmer vor, indem sie Kapital ansammeln, welches später zur Rentenzeit an die ehemaligen Mitarbeiter ausgezahlt wird. Ein Großteil der Deutschen verlässt sich auf die gesetzliche Rente. Da aber in Zukunft eine sinkende Zahl an Erwerbstätigen eine breite Masse an Rentnern finanzieren muss, gehen die Beträge der gesetzlichen Rente zunehmend zurück. Es ergibt daher Sinn, neben der gesetzlichen Rente durch weitere Formen der Altersvorsorge zu sparen und Rücklagen aufzubauen. Von 32,6 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hatten 2017 18,1 Millionen Angestellte, also über die Hälfte, einen Anspruch auf die bAV-Rente.

Für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Ob sich die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer lohnt, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Wichtig ist, zu welchen Konditionen der Chef die bAV anbietet und wie viel er zu den Rentenbeträgen bezahlt. Natürlich sind auch die Pläne des Arbeitnehmers relevant. Dieser sollte sich überlegen, wie lange er bei dem Unternehmen beschäftigt sein wird und wie er sich seine spätere Rentenzeit vorstellt. Durch Änderungen in den gesetzlichen Richtlinien, welche im Jahr 2018 und 2019 in Kraft traten, haben sich die Konditionen der bAV deutlich verbessert. Sparer, die monatlich über 160 Euro bAV erwarten, werden steuerlich entlastet. Vor allem zukünftige Rentner, die privat krankenversichert sind, haben einen Vorteil, da diese Personen in der Auszahlungsphase ihrer Altersvorsorge keine Beiträge zur Kranken- oder einer Pflegeversicherung zahlen müssen. Auch für Personen, die sehr gut verdienen und deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist die bAV eine sinnvolle Vorsorge. Da sie ohnehin nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze Steuern und Sozialabgaben bezahlen müssen, betrifft sie auch keine Reduzierung der gesetzlichen Rente, wenn sie einen Teil ihres Bruttogehalts durch die bAV in die Altersvorsorge einfließen lassen. Eine weitere Personengruppe, für die sich die bAV anbietet, sind Arbeitnehmer, die unter gesundheitlichen Problemen leiden und dadurch keine finanzierbare Arbeitsunfähigkeitsversicherung erhalten. Falls in ihrer bAV ein Schutz für Berufsunfähige enthalten ist, stellt diese Form der Altersvorsorge gute Aussichten bereit. Wenn der Chef nicht mit zuzahlt, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge in der Regel insgesamt nicht. Während 15 Prozent verpflichtend per Gesetz als Arbeitgeberzuschuss vorgeschrieben sind, raten die Verbraucherschützer zu 20 Prozent Bezuschussung, damit die bAV lohnend ist. Dies ist auch für den Arbeitgeber sinnvoll, denn pro Euro, der für die Beschäftigten in Rente umgewandelt wird, kann er circa 20 Cent an Sozialabgaben sparen, die sonst für den Arbeitnehmer gezahlt werden müssten.

Was passiert, wenn der Betrieb insolvent geht?

Selbst wenn das Unternehmen, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, insolvent gehen sollte, geht die Betriebsrente nicht einfach verloren, sondern die abgesprochenen Rentenleistungen werden von dem sogenannten Pensionierungssicherungsverein (PSV) übernommen. Der PSV wird durch die Beiträge der Unternehmen finanziert, welche ihren Mitarbeitern Rentenzusagen gemacht haben.

Wann bieten sich Verhandlungen mit dem Arbeitgeber an?

Die klassische arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente wird nicht mehr von vielen Arbeitgebern angeboten, denn die heutigen Rentenversprechen auch Jahrzehnte später noch halten zu müssen, ist vielen zu riskant. Mitarbeitern in derartigen Betrieben bleibt dann noch die Entgeltumwandlung, bei welcher ein Teil des Bruttogehalts monatlich in einen Rentenvertrag investiert wird. Die Arbeitgeber preisen diese Art der Altersvorsorge des Öfteren durch den Verweis auf gesparte Steuern und Sozialabgaben an. Zudem erhalten Beschäftigte, welche diese Form der betrieblichen Altersvorsorge nutzen, manchmal einen besseren Vertrag, wenn der Chef für alle Mitarbeiter gesammelt, die Verträge und Konditionen aushandelt. Dadurch kann die Belegschaft unter Umständen bessere Rentenzusagen bekommen.

Tipp:
Wer bei einer Gehaltsverhandlung nicht das gewünschte Ziel erreicht, kann stattdessen den Arbeitgeber bitten, seinen Beitrag zur bAV zu erhöhen. Dadurch kann er Kosten sparen und der Beschäftigte investiert in seine Rente.

Für wen lohnt sich die bAV nicht?

Generell lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge in den meisten Fällen nicht, wenn der Chef nicht mit einzahlt. Des Weiteren sollten sich Personen, welche ein Haus bauen oder kaufen oder sonstige Immobilien erwerben wollen, gut überlegen, ob sie einen Teil ihres Gehalts in die bAV stecken, da sie das Geld erst ab der Rentenzeit wieder erhalten können. Wer deshalb sofort auf mehr Geld angewiesen ist, sollte sich derartige Optionen deshalb genau überlegen. Auch Personen, die des Öfteren einen Jobwechsel durchleben, sind vermutlich bei anderen Altersvorsorgen besser aufgehoben, da der Vertrag nicht immer vom neuen Chef übernommen wird. Eine weitere Gruppe an Personen, für welche die betriebliche Altersvorsorge eine weniger optimale Wahl ist, sind Paare, die bald ein Kind bekommen oder an der Familienplanung sind, da sich das durch die bAV niedrigere Bruttogehalt auch auf die Höhe des Elterngeldes auswirkt. Bei den Gutverdienenden gibt es außerdem eine Gruppe, für welche sich die bAV nicht sonderlich lohnt: Personen, deren Gehalt zwischen 4687 und 6900 Euro liegt, haben wenig davon. Da ihre Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkassen liegen, welche bei 4687,50 Euro liegt, muss der höchste Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Außerdem sorgen die Einzahlungen in die bAV dafür, dass die gesetzlichen Rentenansprüche sinken, denn der höchste Beitrag ist erst ab der Grenze von 6900 Euro erreicht. Da Berufstätige in dieser Gehaltsgrenze ungünstige Konditionen treffen, sind andere Formen der Altersvorsorge für diejenigen vermutlich lohnender. Wenn der Arbeitgeber die Beitragszahlungen übernimmt, sollten die Beschäftigten aber immer zugreifen, da sie in diesem Fall im Rentenalter Zahlungen erhalten, ohne jemals etwas eingezahlt zu haben.

Gut zu wissen:
Beschäftigte, denen vom Arbeitgeber eine Zusage bezüglich der bAV gemacht wurde, können sich das Guthaben, welches über die Jahre angesammelt wurde, auch direkt vollständig auszahlen lassen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die betriebliche Altersvorsorge?

Um von dem Arbeitgeber Rentenzahlungen erhalten zu können, muss der Arbeitnehmer einen bestimmten Zeitraum in dem Unternehmen verbracht haben. Bis zum Ende des Jahres 2017 waren fünf Jahre das Minimum, nach welchen der Beschäftigte Anspruch auf die Zahlungen hat. Zudem musste die Person bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mindestens 25 Jahre alt sein. Mit Beginn des Jahres 2018 wurden die Vorschriften diesbezüglich praktischerweise gelockert. Nun besteht Anspruch auf die bAV, wenn der Empfänger mindestens drei Jahre Mitarbeiter in einem Unternehmen war und bei dem Verlassen der Firma mindestens das 21. Lebensjahr begonnen hat.

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Was passiert, wenn der Job mehrfach gewechselt wird?

Personen, die absehen können, dass es zu häufigeren Jobwechseln kommt oder planen, ihren Job bald zu wechseln, sollten gut bedenken, ob sie Teile ihres Bruttogehaltes in ihre Altersvorsorge investieren wollen. Nicht jeder Chef übernimmt die Verträge seines Vorgängers. Es ist allerdings oft möglich, das bereits angesparte Guthaben auf einen neuen Vertrag zu transferieren. Damit der Vertrag grundsätzlich mit in den neuen Job genommen werden kann, gibt es einige Dinge zu beachten. Zum einen muss die Mitnahme innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel des Jobs erfolgen. Unter Umständen fallen aber Gebühren für die Mitnahme des Vertrages an. Wenn der alte Chef einen Zuschuss gezahlt hat, besteht für den neuen Arbeitgeber keine Verpflichtung, diesen auch zu übernehmen. Zusatzkomponenten wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, welcher der Vertrag mit dem vorherigen Chef enthielt, muss der Arbeitnehmer in Zukunft womöglich selbst bezahlen. Berufstätige, die Einzahlungen in eine Lebensversicherung vornehmen, können diese hingegen zum Arbeitnehmer mitnehmen, falls dieser zustimmt. Gut zu wissen ist zudem, dass Personen, die nur für einen kurzen Zeitraum in einem Unternehmen beschäftigt sind, sich das angesparte Guthaben von dem Chef auch in einer einmaligen Abfindung auszahlen lassen können. Die bAV ist also grundsätzlich auch bei häufigem Jobwechsel eine Option, nichtsdestotrotz sollten sich Betroffene aber überlegen, ob eine Riester-Rente oder ein flexibler privater Sparplan nicht weniger kompliziert und erfolgversprechender sein könnte.

Betriebliche Altersvorsorge Absicherung

Arten der bAV

Klassische arbeitgeberfinanzierte bAV: Dabei finanziert der Arbeitgeber die Zahlungen für die Betriebsrente allein. In früheren Zeiten dieser Rentenform basierten die Zahlungen auf der Fürsorge des Chefs, während heutzutage die Intention eher darin liegt, die Mitarbeiter an sich binden zu wollen. Nichtsdestotrotz bieten die Zahlungen der bAV eine attraktive Zulage für die Altersvorsorge, welche der Arbeitnehmer in jedem Fall freudig entgegennehmen sollte, um durch die bAV die gesetzliche Rente aufzustocken und Wahrscheinlichkeit einer Altersarmut bestmöglich zu senken. Diese Form der bAV wird als betriebliche Altersversorgung bezeichnet.

Entgeltumwandlung: In diesem Fall spricht man auch von betrieblicher Altersvorsorge. Arbeitnehmer, die mithilfe einer preiswerten Rentenversicherung für die Rentenzeit vorsorgen, können Unterstützung von ihrem Betrieb erhalten. Unter der Entgeltumwandlung versteht man, dass die Beschäftigten einen Anteil ihres Bruttogehalts in einen Vertrag für eine betriebliche Rentenversicherung investieren. Diese Möglichkeit besteht seit 2002. Wer Abgaben sparen will, sollte bestimmte Höchstgrenzen, welche jährlich neu verhandelt werden, nicht überschreiten. Berufstätige können im Jahr 2021 bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze einzahlen, ohne dass Steuern anfallen. Dies beträgt monatlich 568 Euro. Zudem können vier Prozent des Bruttogehalts sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Stand 2021 sind dies 284 Euro im Monat. Wer sich für das Modell der Entgeltumwandlung entscheidet, erhält natürlich monatlich niedrigere Gehaltseinzahlungen auf sein Konto. Dies beinhaltet allerdings auch, dass durch das gesunkene Einkommen weniger steuerliche Abgaben wie Kirchensteuer, Lohnsteuer und Beiträge der Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Steuern werden dann erst während der Auszahlungsphase im Rentenalter fällig, diese sind dafür aber nicht so hoch. Auch für Arbeitgeber lohnt sich dieses Konzept, denn sie sparen 15 Prozent Sozialabgaben.

Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten diese Vorgehensweise vertraglich anzubieten. Zumeist liegt die Verantwortung für diese Vermögenslage dann nicht bei dem Arbeitgeber, sondern bei einem Versicherungsunternehmen. Früher waren die Aussichten durch derartige Verträge nur dann lohnend, wenn der Beschäftigte sehr alt wurde. Dank Gesetzesänderungen im Jahr 2018 sind die Konditionen aber deutlich attraktiver geworden. Mit Beginn des Jahres 2019 muss der Arbeitgeber 15 Prozent der Beiträge seiner Beschäftigten bezuschussen. Ab 2022 wird es sogar so sein, dass der Chef auch Verträge, welche schon bestehen, bezuschussen muss. Je nach geltendem Tarif können die Richtlinien allerdings abweichen. Eine weitere Änderung im Jahr 2020 bewirkte zudem, dass Rentner während der Auszahlungsphase auf ihre ersten 164,50 Euro Rente keine Krankenkassenbeiträge mehr bezahlen müssen. Derartige neue Gesetzesvorschriften sowie der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss bewirken, dass die betriebliche Altersvorsorge sich inzwischen wesentlich mehr lohnt.

Vorteile der Entgeltumwandlung auf einen Blick

  • Steuern und Sozialabgaben durch ein niedrigeres Bruttogehalt sparen
  • Angespartes Geld wird meist nicht auf Hartz 4 und Arbeitslosengeld angerechnet
  • Auch bei Jobwechsel oder Kündigung bleibt eingezahltes Geld erhalten

Nachteile der Entgeltumwandlung

  • Niedrigeres monatliches Gehalt
  • Weniger gesetzliche Rente, da weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird
  • Steuern und Abgaben in der Auszahlungsphase

Rechenbeispiel Entgeltabrechnung

Gehalt ohne Entgeltumwandlung Gehalt mit Entgeltumwandlung
Brutto-Gehalt 2500,00 € 2500,00 €
Entgeltumwandlung 0,00 € 150,00 €
Steuerpflichtiger Bruttobetrag 2500,00 € 2350,00 €
Steuern abgezogen 335,76 € 295,77 €
Sozialabgaben abgezogen 504,38 € 474,11 €
Netto-Gehalt 1659,87 € 1580,12 €
Nettoaufwand 79,75 €

Beschäftigte mit einem Sparvertrag für die betriebliche Altersvorsorge, in welchen sie monatlich 150 Euro ihres Brutto-Gehalts einzahlen, verzichten demnach nur auf 79,75 Euro pro Monat auf ihrem Konto, während gleichzeitig 150 Euro in die Rente eingezahlt werden.

Rechenbeispiel bAV mit Arbeitgeberzuschuss

In unserem Rechenbeispiel zahlt der Mitarbeiter 186 Euro als monatlichen Mitarbeiterbeitrag ein. Dazu kommen die 15 Prozent Bezuschussung des Arbeitgebers, sodass pro Monat 214 Euro in die bAV fließen. Der durchschnittliche Arbeitnehmer würde in diesem Fall über einen Zeitraum von 30 Jahren monatlich 100 Euro netto einzahlen und im Rentenalter während der Auszahlungsphase monatlich 124 Euro erhalten. Bei einem Eintritt in das Rentenalter mit 67 Jahren müsste die Person noch 24 Jahre leben und demnach 91 Jahre alt werden, um das gesamte eingesparte Geld wieder zurückzuerhalten.

Basisfall
Tabelle 3380 € Renten-Brutto 992 €
Tabelle 186 € Rente bAV 216 €
Tabelle 49 € Einkommenssteuer darauf 35 €
Tabelle 37 € Sozialabgaben darauf 15 €
Nettominderung gesetzliche Rente 41 €
Nettobeitrag zur bAV 100 € Nettorente bAV 124 €
Einzahlungen wiedererhalten in 24 Jahren

Falls der Beschäftigte einen Vertrag hat, in welchem die Beiträge verzinst werden, beispielsweise zu zwei Prozent pro Jahr über 30 Jahre, erhält der zukünftige Rentenempfänger in diesem Fall statt 124 € monatlich sogar 176 € und hat sein eingezahltes Geld bereits nach 17 Jahren Rente zurück, sodass er nur 84 Jahre alt werden muss, um das Kapital zurückzuerhalten.

5 Wege, wie die bAV umgesetzt werden kann

  1. Direktzusage: Die Direktzusage gehört zu der klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente, bei welcher der Chef Firmengelder für die Altersvorsorge der Mitarbeiter investiert. Bei dieser Möglichkeit, die bAV umzusetzen, investiert der Chef selbst Geld für die Belegschaft in Projekte, möglicherweise auch unternehmensinterne, welche er für profitversprechend hält. Es ist für den Arbeitgeber auch möglich, einen Teil der Beträge in eine Art Lebensversicherung, genannt Rückdeckenversicherung, zu stecken und sich dadurch selbst einen Anteil der Rendite zu sichern.
  2. Unterstützungskasse: Wie die Direktzusage ist auch die Unterstützungskasse eine Form der klassischen arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente. Beide gelten zudem als interne Durchführungswege, da das Geld oftmals in den Betrieb investiert wird und der Chef somit die Entscheidung über die Investition mitträgt. Bei dieser Umsetzungsart der bAV geht das Geld des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse, eine rechtlich eigenständige Institution. Diese ist für die Verwaltung des Geldes zuständig und übernimmt für den Arbeitgeber die Aufgabe, das Kapital sinnvoll und rentabel anzulegen, beispielsweise in Immobilien oder Wertpapiere.
  3. Pensionsfonds: Diese machten in den letzten Jahren den kleinsten Teil der bAV aus. In diesem Fall geben die Firmen die Verantwortung für die gewinnbringende Anlegung an die Fonds ab. Damit gehen diverse Vorteile einher, beispielsweise weniger Einbüßen der Wettbewerbsfähigkeit und Zeitersparnis durch die externe Verwaltung der Geldanlagen. Meistens wird das Kapital zunächst in Aktienfonds angelegt und später, wenn der Beginn der Auszahlungsphase näherkommt, auf sicherere Anlagen umgestellt.
  4. Direktversicherung: Bei einer Direktversicherung wird die betriebliche Altersvorsorge in den meisten Fällen von dem Arbeitnehmer finanziert. Zudem verläuft sie im Gegensatz zu Pensionsfonds und der Direktzusage nicht intern, sondern extern. Meist entscheiden sich Firmen, die zu keinem Tarifvertrag gehören, für diese Art der bAV. Dabei suchen sich die Firmen ein großes Versicherungsunternehmen und handeln mit diesem eine Anzahl von Verträgen aus. Direktversicherer sind beispielsweise die Allianz, Ergo oder Gothaer.
  5. Pensionskasse: Wie auch die Direktversicherung ist die Pensionskasse meist eine Form der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge und verläuft ebenfalls auf externem Durchführungsweg. Einige Pensionskassen wenden sich an bestimmte Berufsgruppen oder Branchen wie die Finanz- oder Bauwirtschaft. Auch Unternehmen, welche eine genossenschaftliche Orientierung vorweisen, oder Mitarbeiter der Kirche nutzen oft diese Form der bAV. Die Pensionskasse als Durchführung der bAV wird meist von tarifgebundenen Firmen genutzt. Dazu sucht man sich meist ein Unternehmen für private Lebensversicherungen. Durch Gruppentarife sind die Konditionen bei der Pensionskasse oftmals etwas besser als bei der Direktversicherung.

Alternative: Reine Beitragszusage mit Zielrente

Seit 2018 gilt das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz. Dieses beinhaltet, dass die betriebliche Altersvorsorge in mehr Unternehmen bekannt gemacht und durchgeführt werden sollen. Zudem sieht es vor, die bAV auch für Geringverdiener attraktiver zu machen. Zu den Geringverdienern gehören diejenigen, welche circa 2000 Euro Brutto-Gehalt pro Monat empfangen. Unter der reinen Beitragszusage mit Zielrente versteht man die Möglichkeit, dass die Verbände für Arbeitnehmer und -geber keine konkrete Rentenhöhe, sondern nur noch bestimmte Beiträge zur bAV zusichern. Dies entlastet den Chef eines Betriebs, da keine Rentengarantie mehr anfällt, falls die versprochene Zielrentenhöhe nicht erreicht wird. Dadurch soll gewährleistet werden, dass jedes Unternehmen, auch tarifgebundene, die bAV anbietet und umsetzt, wovon auch die Arbeitnehmer profitieren. Oftmals wird bei dieser Vorgehensweise angenommen, dass die Rente dadurch sinkt, was aber nicht zwingend der Fall ist, denn die Beitragsanlagen sind wesentlich flexibler, da die Chefs keine Garantien mehr vergeben müssen. Zudem sollen dadurch zukünftig auch Schwankungen auf dem Kapitalmarkt ausgeglichen werden. Eine mögliche Vorgehensweise ist dabei, dass ein größtmöglicher Teil an tarifgebundenen Betrieben Zahlungen in einen Topf vornimmt. Dieses Kapital wird dann von neuen Einrichtungen verwaltet und weitläufig investiert. Da sich die Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer allerdings bisher nicht auf eine Zielrente einigen konnten, besteht diese Option bisher nur in der Theorie

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