Die Allianz lieferte sich kürzlich eine Debatte mit der Verbraucherzentrale Hamburg. Gegenstand des Rechtsstreits waren die hohen Kosten, die bei einer Widerrufung der Sofortrente anfallen. Normalerweise ist es der Fall, dass ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag innerhalb einer gesetzten Frist widerrufen darf, ohne dass für ihn oder sie dadurch hohe Kosten entstehen. In einem Sonderfall verlief die Widerrufung allerdings anders. Eine 84-Jährige schloss im Jahr 2016 bei der Allianz EG ihre Lebensversicherung ab. Die Betroffene hatte 50.000 Euro in die „Allianz PrivatSofortRente“ investiert. Das Modell sah vor, dass die Frau jährlich 4.200 Euro Rente erhalten hätte. Auch Leistungen im Todesfall wurden vertraglich geregelt. Die Rentnerin erhielt ein Widerrufsrecht von 30 Tagen. Gleichzeitig wurde aber die folgende Regelung anberaumt: Im Fall des Widerrufs behielt sich der Versicherer vor, für jeden vergangenen Tag nach dem Vertragsabschluss bis zum Zeitpunkt des Widerrufs 139 Euro zu berechnen.
Demnach hätte es die Versicherungsnehmerin am letzten Tag des Widerrufungszeitraums 4.166 Euro gekostet, den Vertrag zu widerrufen, was einer ganzen Jahresrentenzahlung entsprochen hätte. Die Betroffene trat mit ihrem Anliegen vor die Verbraucherzentrale in Hamburg, welche stellvertretend für sie die Allianz auf Unterlassung verklagte. Das Oberlandesgericht Hamburg stellte in seinem Urteil fest, die Widerrufsbelehrung sei nicht fehlerhaft gewesen, aber gab an, die Tagessatzhöhe sei in diesem Fall unzulässig. Das Urteil ergab demnach, dass der Versicherer keine 139 Euro pro Tag seit Vertragsende bei einem Widerruf einbehalten darf. Laut OLG Hamburg käme dies einer Vertragsstrafe gleich. Grundsätzlich entschied das Gericht, die Berechnungshöhe sei zulässig, dürfe aber nicht fallunabhängig eingesetzt werden, weil damit für ältere Menschen eine unverhältnismäßige Benachteiligung einhergeht. Es dürfen deshalb in einzelnen Fällen, in denen Menschen eines gewissen Alters Gebrauch von ihrem Widerrufsrecht machen, keine enorm hohen Zahlungen anfallen, die einer Vertragsstrafe ähneln. Das Urteil schockierte die Allianz EG kaum, da der Versicherer bereits zuvor an einer Anpassung der Formel gearbeitet hatte. Dieser Sonderfall sei eingetreten, da zuvor mit einer für alle Geschlechter geltenden Lebenserwartung von 85 Jahren gerechnet wurde. Nun sei das Verfahren zur Berechnung der Tagessatzhöhe aber angepasst worden, sodass es künftig nicht mehr zu derartigen Fällen kommen kann.



