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Nur die Hälfte der Deutschen besitzt eine betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge ungenutzt

Viele Menschen machen sich Gedanken darüber, im Alter ausreichend abgesichert zu sein. Wer sich im Rentenalter weiterhin den gewohnten Lebensstandard finanzieren will, greift des Öfteren zu einer privaten Altersvorsorge. Die Rentenlücke nimmt aufgrund des demografischen Wandels von Jahr zu Jahr zu. Viele Sparer greifen auf Rürup-Renten, private oder auch fondsgebundene Modelle für die Altersvorsorge zurück.

Tatsächlich kennt zwar ein Großteil der Bevölkerung durchaus den Begriff der betrieblichen Altersvorsorge, aber sich etwas Genaues darunter vorstellen können die wenigsten. Aus diesem Grund nutzt nur etwa die Hälfte der Deutschen diese Möglichkeit der Altersvorsorge, bei der über den Arbeitgeber gespart wird. Tatsächlich existiert seit 2002 vonseiten der Arbeitgeber die Pflicht, die betriebliche Altersvorsorge den Mitarbeitern als weitere Option für ihre private Altersvorsorge anzubieten. Seit dem Jahr 2019 müssen die Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge einen Betrag von 15 Prozent als Höhe der Bezuschussung leisten. Wer in seine Betriebsrente einzahlt, mindert zudem sein Bruttogehalt und kann dadurch Steuern und auch Sozialabgaben einsparen. Die Tatsache, dass ein Großteil der Bevölkerung über diese Möglichkeit der Altersvorsorge nicht informiert ist, ist darin begründet, dass der Arbeitgeber zwar verpflichtet ist, die betriebliche Altersvorsorge anzubieten, aber er ist nicht in der Pflicht, die Arbeitnehmer auch aktiv darüber aufzuklären.

Von daher muss der Arbeitnehmer in den meisten Unternehmen selbst die betriebliche Altersvorsorge einfordern, was erklärt, warum nur die Hälfte aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge neben ihrer privaten nutzen. Wer sich dazu entscheidet, die sogenannte bAV in Anspruch zu nehmen, sollte zwei Faktoren abklären. Zum einen ist relevant, wie lang der Arbeitnehmer bei dem Unternehmen arbeiten wird und auch, was passiert, wenn das Unternehmen, über welches der Arbeitnehmer in seine betriebliche Altersvorsorge einspart, insolvent geht. Zu Letzterem lässt sich Folgendes sagen: Der sogenannte Pensionierungssicherungsverein (PSV) ist für die Absicherung der Betriebsrente zuständig.

Wenn das Unternehmen, bei dem man beschäftigt ist, insolvent wird, werden die abgesprochenen Rentenleistungen von dem PSV übernommen und gehen somit nicht verloren. Des Weiteren wurde vonseiten des Gesetzgebers die Dauer, die man einem Unternehmen zugehörig sein muss, um in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen zu können, von fünf auf drei Jahre zurückgestuft. Wer demnach mindestens drei Jahre bei dem jeweiligen Unternehmen beschäftigt ist und dabei in die bezuschusste Betriebsrente einspart, verfügt über den vollständigen Rentenschutz, wenn er in Rente geht.

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