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Das Rentenniveau in Deutschland sinkt. Um den eigenen Lebensstandard im Alter zu halten, empfiehlt es sich daher, die persönliche Altersvorsorge möglichst breit aufzustellen. Ein Riester-Banksparplan ist eine der zahlreichen Möglichkeiten, die gesetzlichen Rentenzahlungen im Alter aufzustocken. Die Anlageform kombiniert Riester mit dem einfachen Prinzip eines verzinsten Sparkontos. Das simple Konzept wird in der Praxis kaum noch abgeschlossen. Seit einigen Jahren haben sich viele Anbieter aus dem Geschäft mit Riester-Banksparplänen zurückgezogen. Warum das so ist und wie Sie mit Ihrem bestehenden Riester-Banksparplan umgehen sollten, erfahren Sie hier.
Was ist ein Riester-Banksparplan?
Bei Abschluss eines Riester-Banksparplans zahlen Kunden regelmäßig Beiträge in ein verzinstes Sparkonto bei einer Bank ein und erhalten darauf die staatliche Riester-Förderung. Die eingezahlten Beiträge werden mit einem variablen Basiszins verzinst. Zusätzlich erhalten die Inhaber eines Riester-Banksparplans die staatliche Riester-Förderung in Form von Zulagen und Steuerersparnissen. Die Anlageform eignet sich besonders für Sparer, die noch nicht genau wissen, wofür sie das Kapital in der Zukunft verwenden möchten, da der Riester-Banksparplan die Möglichkeit bietet, Beiträge aus dem laufenden Vertrag zu entnehmen. Von anderen Riester-Varianten hebt sich der Riester-Banksparplan durch folgende drei Merkmale besonders ab:
- In der Ansparphase ist ein Riester-Banksparplan besonders kostengünstig, da keine Abschlussgebühren oder Provisionen anfallen.
- Banksparpläne bieten Sparern eine hohe Flexibilität, da Kapital ohne hohe Kosten aus dem laufenden Vertrag entnommen werden kann.
- Die Kombination von Einzahlungen in ein Sparkonto und der Riester-Förderung ist besonders unkompliziert.
Die staatliche Förderung bei Riester-Verträgen
Wie bei anderen Riester-Verträgen, können Sie als Inhaber eines Riester-Banksparplans von staatlicher Förderung profitieren. Eingeführt wurde die Riester-Rente im Zuge der Rentenreform 2001, um die gesetzliche Rentenversicherung zu entlasten. Der demografische Wandel führt bei den Rentenkassen zu einem Ungleichgewicht zwischen Erwerbstätigen, die Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und Rentenempfängern. Die Folge: Das Rentenniveau sinkt und es entsteht eine Versorgungslücke, die die Riester-Rente mithilfe der staatlichen Förderung füllen soll. Die staatliche Förderung bei der Riester-Rente setzt sich zusammen aus finanziellen Zulagen und einer Steuerersparnis.
Wer ist förderberechtigt?
Da Riester-Verträge eingeführt wurden, um das sinkende Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen und stärkere Anreize für eine private Vorsorge zu schaffen, sind in erster Linie Angestellte förderberechtigt, die von dieser Entwicklung betroffen sind. Darüber hinaus gibt es weitere Personengruppen und Sonderfälle, die von den Vorteilen der Riester Rente profitieren können. Dazu gehören:
- Auszubildende
- Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger, die Beamten weitestgehend gleichgestellt sind
- Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
- Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld
- Beschäftigte in Minijobs mit einem Verdienst zwischen 450 Euro und 850 Euro im Monat
- Personen im Bundesfreiwilligendienst oder in Elternzeit in den ersten 36 Monaten nach der Geburt
- Personen, deren Ehepartner förderberechtigt ist und den Mindestbeitrag in einen eigenen Riester-Vertrag einzahlt, auch wenn kein eigener unmittelbarer Anspruch besteht
Wie setzt sich die staatliche Förderung zusammen?
Der Staat fördert Riester-Verträge, wenn Sparer einen Eigenbeitrag von mindestens 4 Prozent ihrer Jahreseinkünfte des Vorjahres abzüglich aller Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlen. Personen, bei denen dieser Wert unter 60 Euro liegt, müssen mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro in die Riester-Rente einzahlen, um zulagenberechtigt zu sein. Die staatliche Förderung besteht aus finanziellen Zulagen und Steuerersparnissen. Die finanziellen Zulagen setzen sich wie folgt zusammen:
| Die Grundzulage | Die Kinderzulage | Der Bonus für Berufseinsteiger |
| à Beträgt jährlich 175 Europro Person | à Beträgt für jedes Kind, das nach dem 01.01.2008 geboren wurde, 300 Euro pro Jahr
à Für Kinder, die vor diesem Stichtag geboren wurden, gibt es 185 Euro pro Kind und Jahr |
à Beträgt bis 25 Jahren einmalig 200 Euro |
Während die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr jedem zusteht, der grundsätzlich förderberechtigt ist, wird die Kinderzulage und der Bonus für Berufseinsteiger nur bei entsprechenden Lebensumständen ausgezahlt. Dabei sollten Sie beachten, dass die Kinderzulage dem Inhaber der Riester-Rente nur dann ausgezahlt wird, wenn er oder sie für das jeweilige Kind ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld hat.
Sparer können grundsätzlich beliebig viel in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Maximal gefördert wird eine jährliche Summe von 2.100 Euro. Das ist der Höchstbetrag, der von der Steuer abgesetzt werden kann. Ihr individueller Höchstbetrag setzt sich aus der Höhe der Zulagen zusammen. Erhalten Sie jährlich beispielsweise 475 Euro Zulagen vom Staat (Grundzulage + Kinderzulage für ein Kind, das nach dem 01.01.2008 geboren wurde), beträgt Ihr Eigenbeitrag 1.625 Euro, um auf die maximal absetzbare Summe von 2.100 Euro zu kommen.
Zusätzlich zu den staatlichen Zulagen profitieren Sie bei Riester-Verträgen von einer Steuerersparnis. Genau wie Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, gelten Einzahlungen in die Riester-Rente als Sonderausgaben und können vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Dazu muss bei der Einkommenssteuererklärung die Anlage AV ausgefüllt werden. Rentenbeiträge werden nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass Einzahlungen zwar vollständig von der Steuer abgesetzt werden können, Auszahlungen im Ruhestand müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Der Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass der persönliche Steuersatz im Alter meist niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit. Je mehr Sie in die Riester-Rente einzahlen, desto mehr profitieren Sie also von der nachgelagerten Besteuerung.
Besonders lohnend ist ein Riester-Vertrag aufgrund der hohen Kinderzulagen für kinderreiche Familien. Auch Besserverdiener profitieren von der vergleichsweisen hohen Steuerersparnis.
So werden Riester-Banksparpläne verzinst
2004 wurde vom Bundesgerichtshof beschlossen, dass sich die variable Verzinsung von Banksparplänen an einem Referenzzins des offiziellen Kapitalmarkts zu orientieren hat. Der Referenzzins wird bei Abschluss des Riester-Vertrags festgelegt und darf im Anschluss nicht mehr geändert werden. Welcher Referenzzins einem Riester-Vertrag zugrunde liegt, ist unterschiedlich. Grundlage kann beispielsweise die Verzinsung von öffentlichen Pfandbriefen oder staatlichen Wertpapieren sein. Ändert sich während der Vertragslaufzeit der festgelegte Referenzzins, müssen Anbieter den Basiszins der Banksparpläne an diese Veränderungen anpassen. Anders als bei der klassischen Riester-Rentenversicherung weiß der Sparer daher bei Abschluss noch nicht, wie hoch seine Rente im Alter ausfällt.
Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinses liegen die Verzinsungen mittlerweile bei sämtlichen Anbietern um 0 Prozent. Die genaue Verzinsung hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Besonders bei Altverträgen wurde teilweise ein garantierter Mindestzinssatz vereinbart. Andere Banken zahlen am Ende der Ansparphase einen Bonuszins aus, der sich an der Laufzeit orientiert. In der Regel profitieren Inhaber von Riester-Verträgen mittlerweile deutlich mehr von der staatlichen Förderung als von Zinserträgen.

Kaum noch neue Angebote für Riester-Banksparplänen
Die Riester-Sparverträge erwirtschaften aufgrund anhaltend niedriger Zinsen kaum noch Gewinne. Im schlimmsten Fall müssen Sparer sogar draufzahlen. Während der Leitzins, der von der Europäischen Zentralbank festgelegt wird, 2008 noch bei 3,75 Prozent lag, wurde er von der EZB seitdem schrittweise gesenkt, um nach der Finanzkrise die Preisstabilität zu sichern. Seit 2016 liegt er aktuell bei 0,0 %. Diese Zinslage sorgt dafür, dass Banken Kundengelder nicht mehr gewinnbringend anlegen können. Besonders Banksparpläne sind für die Banken nicht mehr wirtschaftlich. In der Regel sind andere Riester-Verträge lohnender. Auch die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationsblattes für staatlich geförderte Altersvorsorgen war einigen Anbietern zu aufwendig. Aus diesen Gründen haben sich viele Anbieter aus dem Neugeschäft für Riester-Banksparpläne zurückgezogen und verwalten lediglich noch bestehende Verträge.
- Eine kurze Produktbeschreibung
- Die Einordnung des Produkts in eine Chancen-Risiko-Klasse
- Hinweise zur steuerlichen Förderung des Produkts
- Daten zu Ihrer Person, den geplanten Einzahlungen und der geplanten Dauer
- Eine Beispielrechnung über das mögliche Kapital nach der Ansparphase
- Konditionen für einen Anbieterwechsel oder die Kündigung
- Die effektiven Kosten des Produkts
- Informationen zur Absicherung bei Anbieterinsolvenz oder Erwerbsminderung sowie zum Hinterbliebenenschutz
Hier können Sie aktuell noch Verträge abschließen
Überregional werden Riester-Banksparpläne kaum noch angeboten. Viele Volksbanken und Sparkassen, die Riester-Banksparpläne in der Vergangenheit angeboten haben, nahmen neue Banksparpläne bis spätestens 2016 aus dem Angebot. Auch die Sparkasse Holstein, die 2017 einen neuen Banksparplan eingeführt hatte, stellte diesen 2019 wieder ein. Im Dezember 2019 gab es noch sechs regionale Anbieter, bei denen Kunden einen Riester-Banksparplan abschließen konnten:
- Sparkasse Aachen
- Sparkasse Bamberg
- Sparkasse Donauwörth
- Sparkasse Pforzheim Calw
- Kreissparkasse Northeim
- Kreissparkasse Verden
Die Sparkasse wirbt auf Ihrer Website mit folgendem Versprechen:
„Ihre Sparbeträge verzinsen wir nach der aktuellen Marktsituation. Die Zinsen passen wir ständig an. Wenn das Zinsniveau wieder steigt, bekommen sie mehr Zinsen für Ihren Riester-Banksparplan.“
(https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/privatkunden/altersvorsorge/riester-banksparplan.html Stand: 11.10.2021)
Ob die Zinslage sich in naher Zukunft verbessert, kann niemand mit Sicherheit sagen. Die Entscheidung für einen neuen Banksparplan sollte daher sorgfältig geprüft und mit anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge verglichen werden. In den meisten Fällen sind andere Möglichkeiten der Altersvorsorge bei einem Neuabschluss eher zu empfehlen.
Wie sollten Sie mit Ihrem bereits bestehenden Riester-Banksparplan umgehen?
Haben Sie in der Vergangenheit bereits einen Riester-Banksparplan abgeschlossen, können Sie diesen weiterführen. Einige Banken versuchen nachträglich die Konditionen bestehender Banksparpläne zu ändern, da diese für sie nicht mehr wirtschaftlich sind. Diese Änderungen könnten für Kunden sogar Negativzinsen zur Folge haben. Wenn Sie von Ihrer Bank aufgefordert werden, neue Zinsbedingungen zu akzeptieren, sollten Sie diese Änderungen in jedem Fall zunächst ablehnen. Auch Gebührenerhöhungen müssen Sie nicht zustimmen. Ob solche Änderungen seitens der Bank überhaupt zulässig sind, wird aktuell noch von Gerichten geprüft.
In der Vergangenheit zeigte sich, dass einige Banken freiwillig auf die Änderungen verzichteten, nachdem Kunden schriftlich widersprachen und mit rechtlichen Schritten drohten. Ein Risiko gehen Sie mit dem Widerspruch zumindest nicht ein, denn die Bank kann Ihren bestehenden Vertrag nicht einseitig kündigen.
Wer weiterhin von den Riester-Banksparplänen profitiert
Auch wenn neue Banksparpläne häufig nicht mehr rentabel sind, muss dies auf bestehende Verträge nicht zutreffen. In der Vergangenheit abgeschlossene Banksparpläne haben zum Teil vertraglich vereinbarte Zinsuntergrenzen von zum Beispiel 1,5 %. Manche Sparer werden von den jeweiligen Anbietern daher aufgefordert, mit ihrem Guthaben zu vermeintlich besseren Fondssparplänen oder fondsgebundenen Rentenversicherungen zu wechseln. Besonders sicherheitsorientierte Sparer sollten sich einen Wechsel allerdings gut überlegen. Riester-Banksparpläne bieten Sicherheit, geringe Kosten in der Ansparphase und Flexibilität. Wer einen Banksparplan mit vertraglich vereinbartem Mindestzins abgeschlossen hat, kann aktuell noch von Zinserträgen profitieren. Am meisten profitieren aufgrund der hohen Kinderzulage dennoch Familien oder Alleinerziehende mit mehreren Kindern. Für Alleinstehende ohne Kinder kann sich der Riester-Banksparplan dagegen wegen der Steuerersparnis lohnen. Besonders Gutverdienendemit einem jährlichen Einkommen ab 40.000 Euro profitieren von der nachgelagerten Besteuerung.
Bevor Sie einen bestehenden Banksparplan pauschal kündigen, sollten Sie daher unbedingt Ihre persönlichen Konditionen prüfen.
Was tun, wenn der Banksparplan nicht mehr rentabel ist?
Stellen Sie fest, dass Ihr bestehender Riester-Banksparplan nicht mehr rentabel ist, können Sie Ihren Vertrag entweder auflösen oder zu einer Riester-Alternative wechseln. Die Kündigung von Riester-Verträgen bringt einige Nachteile mit sich. Sie müssen bei Kündigung alle staatlichen Zulagen und die genossenen Steuervorteile zurückzahlen. Sparer müssen daher mit einem erheblich geminderten Rückkaufwert rechnen und erhalten nur, was sie selbst eingezahlt haben. Besonders für Sparer, die gerne eine Chance auf höhere Rendite haben möchten, kann sich stattdessen ein Wechsel zu einem Riester-Fondssparplan lohnen. Das trifft insbesondere auf jüngere Sparer zu, denen noch mindestens 20 Jahre bis zur Rente bleiben.
Haben Sie sich für einen Wechsel entschieden, funktioniert dieser folgendermaßen:
- Wählen Sie einen passenden Riester-Fondssparplan aus.
- Informieren Sie sich über Kündigungs- und Wechselgebühren Ihres aktuellen Vertrags. In der Regel belaufen sich diese zwischen 50 und 150 Euro. In manchen Fällen übernimmt der neue Anbieter die Wechselgebühren. Bringen Sie dies unbedingt in Erfahrung.
- Schließen Sie den neuen Vertrag ab.
- Beantragen Sie bei Ihrem neuen Anbieter einen Antrag auf Anbieterwechsel. In diesen tragen Sie die Daten Ihres bisherigen Vertrags ein und schicken ihn zurück an Ihren neuen Anbieter. Dieser übernimmt in der Regel alle weiteren Formalitäten.
Bei Fondssparplänen fließen Beiträge und Zulagen in Aktien. So erhöhen Sparer die Renditechancen, aber ebenfalls das Risiko. Die Entwicklung des Kapitals ist von den Entwicklungen an der Börse abhängig. Riester-Fondssparpläne garantieren mindestens die Höhe der eingezahlten Beiträge. Das ist Vorteil und Nachteil zugleich. Die Einlagen sind zwar nicht von Wertschwankungen oder sogar einem Totalverlust bedroht, aber aufgrund der schlechten Zinslage können Anbieter die Beiträge nicht komplett in Aktien- oder Mischfonds stecken. Ein Großteil der Beiträge wird in der Regel in renditeschwache, aber sichere Anlageformen wie Rentenfonds mit schlechter Verzinsung angelegt. So können Anbieter eine Garantiesicherung von hundert Prozent gewährleisten.
Möglichkeiten der Auszahlung
Als Inhaber eines Riester-Banksparplans können Sie bei Renteneintritt wählen, wie Sie sich Ihre Riester-Rente auszahlen lassen möchten. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Das Kapital wird Ihnen sofort von einer Versicherung als lebenslange monatliche Rente
- Bis zu ihrem 85. Lebensjahr erhalten Sie gemäß eines Auszahlungsplans monatlich eine feste Rate von der Bank. Anschließend tritt die aufgeschobene Rentenversicherung in Kraft und Sie erhalten die lebenslange Sofortrente von einer Versicherung.
Versterben Sie vor Ihrem 85. Lebensjahr und haben sich für einen Auszahlungsplan entschieden, ist die Restsumme aus dem Auszahlungsplan vererbbar. Das restliche Kapital für die Rente ab 85 geht an die Versicherung. Bei der Sofortrente wird die Vererbbarkeit Ihres Guthabens im Vertrag geregelt und kann unter anderem bis zu 10 Jahre an Ihre Erben ausgezahlt werden. Eine Entscheidung müssen Sie erst wenige Monate vor Renteneintritt treffen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Angebote verschiedener Versicherungen miteinander zu vergleichen. Ein Auszahlungsplan lohnt sich vor allem dann, wenn die Zinsen am Markt über dem aktuellen Garantiezins für Lebensversicherungen liegen. Dieser sinkt ab dem 01.01.2022 auf 0,25 Prozent. Bisher lag der Garantiezins bei 0,9 Prozent.
Hat der Riester-Banksparplan eine Zukunft?
Die Verzinsung von Riester-Banksparplänen orientiert sich an einem Referenzzins. Da die Zinslage in Deutschland anhaltend niedrig ist, sind Neuabschlüsse von Riester-Banksparplänen mittlerweile kaum noch rentabel. Viele Banken haben die Sparpläne daher ganz aus ihrem Angebot gestrichen. Wenn das Zinsniveau wieder ansteigt und Sparer wieder mehr Zinsen auf ihren Riester-Banksparplan erhalten, könnten Banken die unkomplizierte Riester-Alternative wieder in ihr Angebot aufnehmen. Ob und wann dies der Fall ist, lässt sich nicht sagen. Die Zinsentwicklung wird vor allem von der Europäischen Zentralbank beeinflusst. Der Garantiezins liegt aktuell bei 0,0 Prozent. Auch bei der letzten Sitzung des EZB-Rates am 09. September 2021 wurde keine Zinserhöhung beschlossen. Ein baldiges Ansteigen des Zinsniveaus ist daher nicht zu erwarten.
Die staatliche Förderung erhalten Sie nicht nur auf Riester-Banksparpläne, sondern auf alle anderen Formen der Riester-Rente. Für Anleger lohnt sich ein Neuabschluss eines Riester-Fondssparplans oder eines Riester-Bausparvertrags daher meist mehr. Bestehende Verträge können in der Regel ohne Bedenken weitergeführt werden. Änderungen der abgeschlossenen Konditionen seitens der Bank müssen Sie nicht akzeptieren und sollten diese zunächst ablehnen. In jedem Fall sollten Sie Ihre Möglichkeiten kennen und sich bereits frühzeitig mit der geeigneten Altersvorsorge auseinandersetzen. So stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrer Altersvorsorge optimal aufgestellt sind und sich auf Ihren Ruhestand freuen können.



