fbpx

Ausgesorgt.de

Rürup-Rente: Die Basisrente für Selbstständige im Überblick

Rürup Rente Überblick

Inhaltsverzeichnis

Die frühzeitige Auseinandersetzung mit einer geeigneten Altersvorsorge wird aufgrund des demografischen Wandels und des anhaltenden Niedrigzinses immer wichtiger. Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist in erster Linie als Grundabsicherung für Selbstständige gedacht, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Für alle, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert sind, ist die private Vorsorge von besonders hoher Relevanz, um den eigenen Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit der Rürup-Rente können Selbstständige für den Ruhestand vorsorgen und dabei von staatlicher Förderung profitieren. Für wen sich die Rürup-Rente außerdem lohnt, welche Formen es gibt und was Sie bei Besteuerung und Auszahlung der Rentenbeträge beachten sollten, erfahren Sie hier.

Die Rürup-Rente als Grundabsicherung für Selbstständige

Das Rentensystem in Deutschland basiert auf dem Drei-Säulen-Modell. Dieses teilt die verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge in drei Kategorien bzw. Säulen ein. Diese Aufteilung sieht wie folgt aus:

1. Säule 2. Säule 3. Säule
Die Basisvorsorge Staatlich geförderte Vorsorge Private Vorsorge
  • Die gesetzliche Rentenversicherung
  • Berufsständische Versorgungswerke
  • Rürup-Rente
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Klassische Renten- oder Lebensversicherungen
  • Fondssparpläne
  • Wertpapiere
  • Immobilien

Die Rürup-Rente zählt als Basisvorsorge ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungswerke zur ersten Säule. Fast 90 % der Erwerbstätigen haben Ansprüche auf Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bestimmte Berufsgruppen sind verpflichtet, sich über die gesetzliche Rentenkasse zu versichern. In erster Linie sind das Angestellte. Beitragspflichtig sind aber ebenfalls gewisse selbstständige Berufsgruppen wie Lehrer, Erzieher, Hebammen, Handwerker, Künstler und Publizisten. Während ihrer Erwerbstätigkeit zahlen Pflichtversicherte regelmäßig Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse und erhalten dafür im Ruhestand eine gesetzliche Rente.

Die berufsständischen Versorgungswerke sind die Pflichtversicherung für kammerfähige Berufe. Darunter fallen zum Beispiel Architekten, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte oder Notare. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Versicherte während ihrer Erwerbstätigkeit Beiträge in die berufsständischen Versorgungswerke ein und erhalten im Gegenzug Rentenzahlungen im Alter. Die Beiträge der Versicherten werden, anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, am Kapitalmarkt angelegt, um eine zusätzliche Rendite zu erwirtschaften.

Eine ideale Altersvorsorge fußt auf allen drei Säulen. Während die Alternativen der Altersvorsorge, der zweiten und dritten Säule in der individuellen Verantwortung jedes Einzelnen liegen, ist die erste Säule als Grundabsicherung gedacht. Eine Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung oder den berufsständischen Versorgungswerken ist von der beruflichen Situation und dem Angestelltenverhältnis abhängig. Die Rürup-Rente bietet somit eine Alternative für alle, die im Alter keine Ansprüche aus einer dieser beiden Rentenkassen beziehen. Das Angebot der Rürup-Rente richtet sich daher in erster Linie an Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind und zählt ebenfalls zur ersten Säule.

Der besondere Vorteil dabei:
Alle Beiträge, die in eine der Basisvorsorgen eingezahlt werden, zählen zu den Sonderausgaben und können von der Steuer abgesetzt werden.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente wurde 2005 primär als Basisvorsorge für Selbstständige eingeführt. Die Versicherung ist freiwillig und wird in der Regel über Anbieter von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen abgeschlossen. Die Rürup-Rente ist, anders als die gesetzliche Rentenversicherung, kapitalgedeckt. Dabei werden die Renten nicht mithilfe des Umlageverfahrens ausgezahlt, sondern stammen aus einem Deckungsstock. Dieser Deckungsstock wird durch planmäßiges Sparen aufgebaut, indem Versicherte während ihrer Erwerbstätigkeit monatlich Beiträge einzahlen. Diese Beiträge sparen sie für die eigene Rente an. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung dagegen werden die Renten der aktuellen Ruheständler durch die Beiträge der derzeitig Erwerbstätigen finanziert.

Die Rürup-Rente lässt sich klassisch mit einer Garantie-Verzinsung abschließen. Es gibt außerdem renditeorientierte Formen. Bei renditeorientierten Vertragsformen besteht immer die Gefahr, dass Sparer weniger Rente erhalten, als sie angespart haben, da es in diesem Fall keine Kapitalgarantie gibt. Versicherte müssen daher entscheiden, welcher Spar-Typ sie sind und auf die Vertragsbedingungen achten. Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente erfolgen im Ruhestand monatlich und bis ans Lebensende.

Kommt die Pflichtversicherung für Selbstständige?

Anders als die Versicherung über die gesetzliche Rentenkasse und die berufsständischen Versorgungswerke ist die Altersvorsorge mit der Rürup-Rente für Selbstständige bisher freiwillig. Das könnte sich in Zukunft ändern. Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist bereits seit längerer Zeit ein Thema in der Politik. Ein Gesetzesentwurf sollte zunächst 2021 vorgelegt werden und ist nun für 2024 im Gespräch. Wird dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt, könnte die Rürup-Rente zur Pflichtversicherung für Selbstständige werden. Ziel der Politik ist es, so die Altersarmut dieser Personengruppen zu senken.

Für wen eignet sich ein Rürup-Vertrag?

Auch wenn die Basisvorsorge in erster Linie für Selbstständige eingeführt wurde, kann grundsätzlich jeder einen Rürup-Vertrag abschließen. Angestellte oder Beamte, die bereits anderweitig pflichtversichert sind, können zusätzlich einen Rürup-Vertrag zur privaten Vorsorge abschließen. Ob dies sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden, denn die Basisrente hat durchaus Nachteile, auf die wir im nachfolgenden Kapitel näher eingehen werden.

Ein besonderer Vorteil der Rürup-Rente ergibt sich durch die staatliche Förderung. Anders als bei Riester-Verträgen erhalten Sparer zwar keine Zulagen, aber eine besondere Steuerersparnis durch die nachgelagerte Besteuerung der Rentenbeiträge. Dieser Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist. Von diesem Vorteil profitieren Sparer umso mehr, desto mehr sie in den Rürup-Vertrag einzahlen. Der Maximalbeitrag steigt regelmäßig und wurde zuletzt 2021 auf 25.787 Euro pro Jahr angehoben. Als zusätzliche private Vorsorge eignet er sich daher vor allem für Gutverdiener mit hoher Steuerlast.

Selbstständige, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben in der Regel nicht die Möglichkeit, eine Riester-Rente abzuschließen. Die Rürup-Rente stellt für sie eine Möglichkeit dar, bei der Altersvorsorge dennoch von staatlicher Förderung zu profitieren. Ein Abschluss lohnt sich allerdings nur, wenn absehbar ist, dass die Selbstständigkeit von Dauer ist. Lohnen kann sich ein Rürup-Vertrag ebenfalls für ältere Vorsorgende, die einige Jahre vor der Rente hohe Beiträge in die Basisvorsorge einzahlen, da sie ebenfalls von einem Steuervorteil profitieren können.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Vor- und Nachteile der Rürup-Rente

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, eine Rürup-Rente abzuschließen, verschaffen Sie sich im Vorfeld einen genauen Überblick über Vor- und Nachteile, die sich aus den Besonderheiten von Rürup-Verträgen ergeben. Nicht in jedem Fall wiegen die Vorteile die Nachteile auf. Ob ein Abschluss lohnend ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählt die Höhe des Einkommens, die Zeit bis zur Rente und der Angestelltenstatus. Einen Überblick über sämtliche Vor- und Nachteile finden Sie hier.

Vorteile

  • Die Steuerentlastung insbesondere für Besserverdienende ist einer der Hauptvorteile des Rürup-Vertrags.
  • Eingezahlte Beiträge sind pfändungssicher und werden weder bei Privatinsolvenz noch dem Hartz-IV-Antrag angerechnet.
  • Besonders in der Selbstständigkeit kann die Höhe der Einkünfte schwanken. Die Höhe der Einzahlungen kann daher flexibel an das eigene Einkommen angepasst werden. Sondereinzahlungen und Beitragsänderungen sind jederzeit möglich.
  • Es gibt, anders als bei Riester-Verträgen, keinen Mindestbeitrag, den Versicherte in den Vertrag einzahlen müssen.
  • Mit der Rürup-Rente erhalten Versicherte lebenslange Rentenzahlungen – unabhängig davon, wie lange sie leben.
  • Bis 2025 steigt die Förderhöhe der von der Steuer absetzbaren Beiträge auf 100 %.

Nachteile

  • Rürup-Verträge sind nicht kündbar. Die Höhe der Beiträge kann zwar angepasst werden, aber Verwaltungskosten müssen bei der Ruhendstellung des Vertrags bis zur Rente gezahlt werden.
  • Der Rürup-Vertrag ist nur eingeschränkt vererbbar. Verstirbt der Sparer während der Ansparphase, profitiert der Versicherer. Alternativ kann zusätzlich eine Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden.
  • Eine vorzeitige Auszahlung der Beiträge ist bei der Rürup-Rente nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit haben Versicherte keine Möglichkeit, frühzeitig an ihr Geld zu kommen.
  • Es besteht nicht die Möglichkeit, sich die angesparten Beiträge bei Eintritt in den Ruhestand auf einen Schlag auszahlen zu lassen.
  • Für einen Anbieterwechsel gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Der Versicherer kann einen Wechsel daher verweigern.
  • Nicht alle Versicherer bieten eine Beitragsgarantie, um Einzahlungen renditeorientierter anlegen zu können. Dabei besteht die Gefahr, dass Versicherte weniger Rente erhalten, als sie angespart haben.

Ob die Vorteile die Nachteile des Rürup-Vertrags aufwiegen, muss in jedem Fall individuell geprüft werden. Da Rürup-Verträge nicht kündbar sind, sollte ein Abschluss genau abgewogen werden. Besonders Selbstständige sollten sich sicher sein, dass ihre Selbstständigkeit von Dauer ist. Andernfalls könnte sich eine andere Form der Altersvorsorge mehr lohnen. Zur Senkung der Steuerlast oder als Basisabsicherung für Selbstständige ohne gesetzliche Absicherung kann die Rürup-Rente durchaus sinnvoll sein.

Welche Formen der Rürup-Rente gibt es?

Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Rentenbeiträge in einen Rürup-Vertrag ist, dass die Versicherungsgesellschaft im Besitz eines Rürup-Zertifikats ist. Im Vertrag muss zudem die Zahlung einer monatlichen Leibrente vereinbart sein, die bis zum Tod durch den Versicherer gezahlt wird. Es gibt verschiedene Vertragsformen der Rürup-Rente, die sich durch unterschiedliche Merkmale kennzeichnen. Einen Rürup-Vertrag können Sie grundsätzlich als klassische oder renditeorientiere Variante abschließen.

Die klassische Rentenversicherung

Bei der klassischen Rentenversicherung erhalten Sie eine Garantieverzinsung. Zusätzlich dazu kann die Höhe Ihrer Rentenzahlungen durch eine Überschussbeteiligung steigen. Aufgrund der schlechten Zinslage fallen aktuell sowohl die Garantieverzinsung als auch Überschüsse gering aus. Ähnlich wie bei der Riester-Rente haben Versicherer durch die zugesagte Verzinsung kaum Möglichkeiten, die Beiträge gewinnbringend anzulegen. Die klassische Rentenversicherung kann zusätzlich mit einem Hinterbliebenenschutz kombiniert werden. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis maximal 25 Jahre können so im Falle des Todes zusätzlich abgesichert werden. Ansonsten gehen die Beiträge beim Tod des Versicherten während der Ansparphase an den Versicherer. Jedoch mindert der Hinterbliebenenschutz, anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, die Höhe der Rente.

Rürup Rente Basisrente

Renditeorientierte Rürup-Verträge

Darüber hinaus kann die Rürup-Rente als renditeorientierte Variante abgeschlossen werden. Dabei haben Sie die Möglichkeit, eine fondsgebundene Rentenversicherung oder einen Fondssparplan abzuschließen.

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Mischform, bei der ein Teil der Beiträge beim Versicherer angelegt und verzinst wird. Der andere Teil wird in Aktienfonds investiert. Die Gewichtung lässt sich dabei individuell wählen. Besonders wenn noch viel Zeit bis zur Rente bleibt, empfiehlt es sich, einen größeren Anteil in Aktienfonds anzulegen, da sich Kursschwankungen über einen Zeitraum von mindestens 10 bis 15 Jahren eher wieder ausgleichen. Je nach Anbieter und gewählter Verteilung erhalten Sie bei fondsgebundenen Rentenversicherungen teilweise eine eingeschränkte Garantie auf Ihre Beiträge.

Bei Fondssparplänen dagegen werden Ihre Beiträge komplett in Aktienfonds investiert. Eine Garantie auf Ihre Beiträge erhalten Sie dementsprechend nicht. Gleichzeitig erhalten Sie höhere Renditechancen. Fondssparpläne sind zu empfehlen, wenn Ihnen noch mindestens 10 bis 15 Jahre bis zur Rente bleiben. Dabei profitieren Sie bei ETF-Rürups, die erst seit einigen Jahren auf dem Markt erhältlich sind, von den Steuervorteilen der Rürup-Rente und freier ETF-Auswahl. Wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie auf niedrige Kosten und flexibel anpassbare Einzahlungen achten.

Was sind ETFs?
Ein ETF (Exchange Traded Fund) ist ein börsengehandelter Indexfonds. ETFs nutzen die Vorteile von Aktien und Fonds, indem sie der Wertentwicklung eines Index, wie zum Beispiel dem DAX oder dem MSCI World, folgen. Das macht aufwendige Analysen des Marktes überflüssig. Aus diesem Grund sind ETFs in der Regel kostengünstiger als aktiv gemanagte Fonds. Sie eignen sich daher besonders gut für den langfristigen Vermögensaufbau. Sparer müssen sich selbst nicht um einzelne Aktien kümmern und können mit einem ETF-Sparplan langfristig fürs Alter vorsorgen.

Wie setzt sich die Steuerersparnis zusammen?

Anders als zum Beispiel bei der Riester-Rente erhalten Sparer bei der Rürup-Rente keine staatlichen Zulagen. Die Förderung besteht aus dem Steuervorteil.

Die Höhe des tatsächlichen Steuervorteils ist dabei individuell abhängig von:

  • Der Höhe der eingezahlten Beiträge
  • Dem Einkommen
  • Dem individuellen Steuersatz

2021 können 92 % der Beiträge, die Sie in die Rürup-Rente einzahlen, als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Dies ist bis zu einem Höchstbetrag von 25.787 € möglich und verringert das zu versteuernde Einkommen. Bei jährlichen Einzahlungen in Höhe von 25.787 € können also 23.724 € (92 %) von der Steuer abgesetzt werden. Ehepartner können insgesamt bis zu 51.574 € in der Steuererklärung angeben. Bei keiner anderen Form der Altersvorsorge kann ein derart hoher Maximalbetrag steuerlich abgesetzt werden. Bis 2025 steigt die Höhe absetzbaren Summe jedes Jahr um 2 %. Ab 2025 können dann 100 % der Einzahlungen von der Steuer abgesetzt werden. Zudem wird der Maximalbetrag regelmäßig nach oben korrigiert.

Gut zu wissen:
Der Höchstbetrag von 25.787 € gilt für Selbstständige, die nicht über die gesetzliche Rentenversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke pflichtversichert sind. Schließen Sie den Rürup-Vertrag zusätzlich ab, um von der Steuerersparnis zu profitieren, werden Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse oder der berufsständischen Versorgungswerke auf den Maximalbetrag angerechnet.

Berechnung des individuellen Steuervorteils

Die absetzbare Summe wird mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet. Der persönliche Steuersatz berechnet sich anhand der Höhe des jährlichen Einkommens und liegt irgendwo zwischen dem Eingangssteuersatz von 14 % und dem Spitzensteuersatz von 42 %. Liegt Ihr Steuersatz also bei 30 %, bekommen Sie im besten Fall 30 % der absetzbaren Summe vom Finanzamt erstattet. Zahlen Sie jährlich 10.000 € in die Rürup-Rente ein, kann sich ihr Steuervorteil bei einem Steuersatz von beispielhaft 30 % wie folgt zusammensetzen:

Jährlicher Beitrag zur Rürup-Rente 10.000 €
Abzugsfähig (92 %) 9.200 €
Rückzahlung durch das Finanzamt bei einem Steuersatz von 30 % 2.760 €

Zahlen Sie mit einem Steuersatz von 30 % dagegen jährlich den Maximalbeitrag in die Rürup-Rente ein, erhalten Sie im besten Fall folgenden Steuervorteil:

Jährlicher Beitrag zur Rürup-Rente 25.787 €
Abzugsfähig (92 %) 23.724 €
Rückzahlung durch das Finanzamt bei einem Steuersatz von 30 % 7.117,2 €

Je höher die Beiträge und der eigene Steuersatz, desto höher die Ersparnis. Dennoch ist zu beachten, dass die oben aufgeführten Rechnungen zum besseren Verständnis andere Ausgaben ausklammern und daher beispielhaft zu verstehen sind. In der Praxis sind in der Regel außerdem andere Ausgaben steuerlich zu berücksichtigen. Diese mindern die Erstattungen durch den Rürup-Vertrag. Auch müssen Auszahlungen im Ruhestand nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Im Alter ist dieser in der Regel niedriger als während der Erwerbstätigkeit.

Was gilt es bei der Auszahlung zu beachten?

Ein Rürup-Vertrag kann nicht vor dem Ruhestand aufgelöst werden. Sparer erhalten ihre monatlichen Auszahlungen aus der Rürup-Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr. Bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung schon ab dem 60. Lebensjahr möglich. Eine Anpassung des Vertrags ist nur in sehr begrenztem Maß möglich. Die Auszahlung erfolgt monatlich und muss mit dem persönlichen Steuersatz nachgelagert versteuert werden. Der persönliche Steuersatz berechnet sich anhand der Höhe der Renteneinkünfte und fällt im Alter in der Regel niedriger aus als während der Erwerbstätigkeit. Der Anteil der zu versteuernden Rente ist vom Jahr des Renteneintritts abhängig und beträgt ab 2040 100 %. Wer später in Rente geht, muss die Auszahlungen der Rürup-Rente vollständig versteuern, da der Rentenfreibetrag ab 2040 vollständig wegfällt. Bis 2040 steigt der zu versteuernde Anteil der Rente jährlich um 1 %. Wer 2021 in Rente geht, erhält immerhin noch 19 % der Rente steuerfrei und muss lediglich die restlichen 81 % versteuern.

2021 81 %
2022 82 %
2023 83 %
2030 90 %
2035 95 %
2040 100 %

Ob von den Auszahlungen der Rürup-Rente Beiträge für die Sozialversicherung einbehalten werden, ist vom jeweiligen Versicherungsstatus abhängig. Anders als bei gesetzlichen Rentenversicherung werden die Abzüge nicht pauschal fällig, sondern nur, wenn Sie als Rentner freiwillig in der Krankenversicherung der Rentner versichert sind.

Zusammenfassung

  • Ob die Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung Ihrer persönlichen Altersvorsorge-Strategie sein kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen Einkommen, Steuersatz und die Höhe der eingezahlten Beiträge.
  • Besonders langfristige Selbstständige können von der Basisrente im Alter profitieren. Der besondere Vorteil der Rürup-Rente liegt in der steuerlichen Förderung durch die Steuerersparnis. Sie profitieren mehr, je mehr Beiträge Sie einzahlen. Daher eignet sich die Basisrente ebenfalls für Besserverdienende.
  • Bevor Sie sich für eine Rürup-Rente entscheiden, sollten Sie Ihre finanziellen Vorteile gründlich mit anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge vergleichen, denn haben Sie sich erst mal für einen Rürup-Vertrag entschieden, können Sie diesen bis zum Rentenalter nicht mehr kündigen.
  • Noch ist eine Rürup-Rente für Selbstständige, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, freiwillig. Das kann sich in den nächsten Jahren ändern. Die steigende Altersarmut könnte die Politik dazu bewegen, die Rürup-Rente dann als Pflichtversicherung für Selbstständige einzuführen.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top