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So unterstützt der Staat Ihre Riester-Rente

Foerderung Riester Rente

Inhaltsverzeichnis

Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nicht mehr ausreichen, um aktuellen Generationen einen sorglosen Ruhestand zu bescheren. Da dies bereits seit mehreren Jahren absehbar ist, hat der Staat im Zuge der Rentenreform 2001 die Riester-Rente eingeführt, um die gesetzliche Rentenversicherung zu entlasten. Die Riester-Rente wird staatlich gefördert und soll so dabei helfen, die Rentenlücke zu schließen und Altersarmut vorzubeugen. Förderberechtigte Sparer erhalten mit einem Riester-Vertrag finanzielle Zulagen und profitieren von Steuerersparnissen. Wie sich die Förderung genau zusammensetzt, wie Sie diese beantragen und was bei der Auszahlung zu beachten ist, erfahren Sie hier.

So setzt sich die Förderung zusammen

Die Riester-Rente ist eine Ergänzung zu den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenkasse und kann freiwillig als persönliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Anders als bei anderen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge profitieren Sparer mit Riester-Verträgen von staatlicher Förderung. Diese setzt sich aus finanziellen Zulagen und einem Steuervorteil zusammen. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase profitieren Inhaber von Riester-Verträgen mittlerweile deutlich mehr von der staatlichen Förderung als von Zinserträgen. Ob sich der Neuabschluss eines Riester-Vertrages lohnt, ist daher abhängig von der Höhe der individuellen Förderung.

Zulagen

Bei einem Riester-Vertrag sparen Sie jährlich einen vorher festgelegten Betrag und zahlen diesen in der Regel monatlich in den Riester-Vertrag ein. Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen der Sparer mit Zulagen aufstockt. Dazu müssen Sparer einen Mindesteigenbeitrag von 4 % der erzielten Jahreseinkünfte des Vorjahres abzüglich aller Zulagen oder mindestens 60 € in den Riester-Vertrag einzahlen, um förderberechtigt zu sein. Wird der Mindesteigenbeitrag eingezahlt, setzen sich die Zulagen folgendermaßen zusammen:

  • Die Grundzulage beträgt jährlich 175 € pro Person.
  • Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, das nach dem 01.01.2008 geboren wurde 300 € pro Jahr. Für Kinder, die vor diesem Stichtag geboren wurden, gibt es 185 € pro Kind und Jahr.
  • Berufseinsteiger bis 25 Jahren erhalten zudem einen einmaligen Bonus von 200 €.

Zu beachten ist, dass die Kinderzulage nur dann ausgezahlt wird, wenn der Inhaber des Riester-Vertrags für das entsprechende Kind einen Anspruch auf Kindergeld hat. Bei verheirateten Elternteilen, die nicht getrennt leben, wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet. Auf Antrag beider Elternteile kann die Kinderzulage auf den Vater übertragen werden. Der Berufseinsteigerbonus wird einmalig gezahlt, wenn die erste Zulage für den Riester-Vertrag beantragt wird, bevor das 25. Lebensjahr abgeschlossen wurde.

Steuervorteile

Zusätzlich zu den finanziellen Zulagen erhalten Sie bei Abschluss eines Riester-Vertrages zudem steuerliche Vorteile. Genau wie Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung gelten Einzahlungen in die Riester-Rente als Sonderausgaben und können vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Gefördert werden maximal 2.100 € im Jahr. Das ist der Maximalbetrag, den Sie jährlich als Sonderausgabe von der Steuer absetzen können. Von dieser Summe wird die Höhe der erhaltenen Zulagen abgezogen. Aus diesem Grund ist der errechnete Steuervorteil höher als die tatsächliche Rückerstattung. Die Höhe des individuellen Steuervorteils ist abhängig von:

  • Der Höhe der eingezahlten Beiträge
  • Dem Einkommen
  • Dem individuellen Steuersatz

Die absetzbare Summe wird mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet. Der persönliche Steuersatz berechnet sich anhand der Höhe des jährlichen Einkommens und liegt irgendwo zwischen dem Eingangssteuersatz von 14 % und dem Spitzensteuersatz von 42 %. Die Höhe Ihres Steuervorteils finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Als Faustregel gilt: Je höher die Beiträge und der eigene Steuersatz, desto höher die Ersparnis. Besonders profitieren daher Besserverdiener von dem Steuervorteil.

Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag genau?

Der jährliche Mindesteigenbeitrag beträgt 4 % des Bruttojahresgehalts aus dem Vorjahr. Dieser Betrag muss mindestens in den Vertrag eingezahlt werden, damit Sie die staatliche Förderung erhalten. Sämtliche Zulagen werden vom Mindesteigenbeitrag abgezogen. Liegen 4 % des letztens Bruttojahreseinkommens unter 60 €, muss mindestens der Sockelbetrag von 60 € pro Jahr in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Das Gleiche gilt, wenn der Eigenbeitrag durch die Höhe der Zulagen komplett entfallen würde.

Eine Beispielrechnung:

Person A hatte im letzten Jahr insgesamt 38.000 Euro rentenversicherungspflichtiges Einkommen. Außerdem hat sie zwei Kinder, die am 18.07.2011 und am 25.11.2008 geboren sind.

4 Prozent von 38.000 € 1.520 €
Abzüglich der Grundzulage – 175 €
Abzüglich der Kinderzulage – 600 €
Mindesteigenbeitrag = 745 €
Maximaler Eigenbeitrag

(2.100 € abzüglich Zulagen)

= 1.325 €

Um von der staatlichen Förderung zu profitieren, muss Person A daher mindestens 745 € im Jahr bzw. 62,09 € im Monat in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Der maximal geförderte Eigenbeitrag liegt bei 1.325 € im Jahr bzw. 110,42 € im Monat.

Welche Bedingungen gibt es für die staatliche Förderung?

Die Riester-Rente wurde mit dem Ziel eingeführt, das sinkende Rentenniveau der gesetzlichen Rentenkassen aufzufangen und die Rentenlücke für gesetzlich Versicherte zu schließen. Abschließen dürfen sie daher Personen, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und von deren sinkendem Rentenniveau betroffen sind. In erster Linie betrifft das Angestellte. Riestern dürfen ebenfalls eine Reihe weiterer Personengruppen und Sonderfälle:

  • Auszubildende
  • Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger, die Beamten weitestgehend gleichgestellt sind
  • Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
  • Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld
  • Beschäftigte in Midijobs mit einem Verdienst zwischen 450 Euro und 850 Euro im Monat
  • Personen im Bundesfreiwilligendienst oder in Elternzeit in den ersten 36 Monaten nach der Geburt

Wer grundsätzlich förderberechtigt ist und den jährlichen Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlt, kann die Vorteile der Riester-Rente in Anspruch nehmen. Um von der maximalen staatlichen Förderung zu profitieren, sollten Sie Ihre Jahresbeiträge regelmäßig an Ihre Gehaltsentwicklung anpassen. Auch Elternzeit oder Arbeitslosigkeit können die Höhe des Mindestbeitrags verändern.

Sonderfall: Mittelbar förderberechtigt durch den Ehepartner

Auch Personen, die nicht unmittelbar förderberechtigt sind, können über ihren Ehepartner einen Anspruch auf einen Riester-Vertrag erhalten. Dazu ist es erforderlich, dass der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner selbst einen Riester-Vertrag hat und den jährlichen Mindesteigenbeitrag einzahlt. Ein mittelbarer Anspruch über den Ehepartner ist insbesondere interessant für Hausfrauen und -männer sowie Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wenn beide Ehepartner den Mindestbeitrag in ihre Riester-Verträge einzahlen, erhalten beide die Grundzulage, und der maximal geförderte Betrag erhöht sich auf 4.200 €.

Wann fordert der Staat die Zulagen zurück?

Die Förderung der Riester-Verträge durch den Staat kann in einigen Fällen zurückgefordert werden. Ein Rückforderungsanspruch besteht in folgenden Fällen:

  • Mindestbeitrag nicht gezahlt: Personen, die nur über ihren Ehepartner mittelbar förderberechtigt sind, erhalten die Förderung nur dann, wenn sowohl sie als auch ihr Ehepartner den jährlichen Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlen. Unterschreiten sie die Grenze, können gezahlte Zulagen für bis zu vier Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
  • Bei schädlicher Verwendung entfällt der gesamte Förderanspruch und die Förderung muss komplett zurückgezahlt werden.

Was bedeutet schädliche Verwendung?

Riester-Verträge sind zur Altersvorsorge gedacht. Eine schädliche Verwendung ist daher die Entnahme des Geldes vor Rentenbeginn für einen anderen Zweck. Das geschieht beispielsweise bei Kündigung oder bei Entnahme von Kapital aus dem laufenden Vertrag, um zum Beispiel ein Auto zu kaufen. Auch bei einem dauerhaften Umzug ins Nicht-EU-Ausland wird eine schädliche Verwendung angenommen und Sie müssen die erhaltene Förderung zurückzahlen.

Der weitere Anspruch auf Förderung entfällt zudem bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit, wenn keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden. Wenn Sie über Ihren Ehepartner mittelbar förderberechtigt sind, entfällt bei Scheidung der Anspruch auf weitere staatliche Förderung. In der Vergangenheit erhaltende Zulagen müssen in diesen Fällen nicht zurückgezahlt werden. Das gilt allerdings nur, wenn der Riester-Vertrag nicht vorzeitig aufgelöst wird. Stattdessen kann der Riester-Vertrag bis zur Zuteilungsreife ruhend gestellt werden, um die in der Vergangenheit erhaltene Förderung nicht zu verlieren. Sie müssen dann keine Beiträge mehr einzahlen, kommen aber nicht frühzeitig an Ihr Geld.

Riester Rente

Wie Sie die Förderung beantragen

Die Zulagen werden nicht automatisch auf Ihren Riester-Vertrag überwiesen. Zu Beginn jeden Jahres erhalten Sparer einen Zulagenantrag für das vorherige Jahr. Dieser wird ihnen vom Anbieter ihres Riester-Vertrags zugeschickt und muss ausgefüllt an diesen zurückgeschickt werden. Dazu haben Inhaber der Riester-Rente zwei Jahre Zeit. Das bedeutet, Zulagen für das Jahr 2021 müssen bis spätestens Ende 2023 beantragt werden. Nur dann werden die Zulagen auf den Sparvertrag überwiesen.

Da viele Förderberechtigte die Zulagen in der Vergangenheit gar nicht oder zu spät beantragt haben, dürfen Sparer dem Anbieter seit 2005 eine Vollmacht bis auf Widerruf erteilen. Mit diesem Dauerzulagenantrag müssen Sparer sich nicht jährlich um die Beantragung der Zulagen kümmern. Das übernimmt der Anbieter dann automatisch. Wenn Sie sich für einen Riester-Vertrag entschieden haben, sollten Sie die Frist für die Beantragung der Zulagen auf keinen Fall verstreichen lassen und Geld verschenken. Wenn Sie auf Nummer sichergehen möchten, füllen Sie am besten den Dauerzulagenantrag aus. So erhalten Sie Ihre Zulagen garantiert.

In drei Schritten zum Steuervorteil

Um den Steuervorteil durch Ihren Riester-Vertrag geltend zu machen, müssen Sie diesen in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Das funktioniert folgendermaßen:

  1. Führen Sie alle Riester-Zahlungen bis 2.100 € des entsprechenden Jahres in Ihrer Steuererklärung unter „Sonderausgaben“ auf. Diese finden Sie in der Anlage AV.
  2. Das Finanzamt führt dann eine sogenannte Günstigerprüfung Dabei wird der errechnete Steuervorteil mit den Zulagen verrechnet. Die Differenz wird Ihnen in Ihrer Steuererklärung gutgeschrieben.
  3. Das Finanzamt benötigt für die Prüfung weitere Angaben aus Ihrem Riester-Vertrag. Berechtigen Sie daher Ihren Riester-Anbieter die entsprechenden Daten an Ihr Finanzamt weiterzuleiten.
Was genau ist die Günstigerprüfung bei der Riester-Rente?

Bei der Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, welche Förderung für den Inhaber der Riester-Rente günstiger bzw. lohnender ist. Das kann entweder die Förderung durch die direkten Zulagen oder durch die Steuerersparnis sein. Das Finanzamt gewährt dann die lohnendere Alternative. Dabei wird zunächst berechnet, wie viel Einkommenssteuer mit und ohne Sonderausgabenabzug gezahlt werden müsste.

  1. Ist die Differenz der errechneten Beträge größer als die Zulagen, werden diese mit der Steuerersparnis verrechnet. Was überbleibt, wird dem Sparer gutgeschrieben.
  2. Ist die Differenz geringer als die Zulagen, ergibt sich kein Steuervorteil und es werden lediglich die Zulagen ausbezahlt. Andernfalls würde der Sparer sogar weniger Steuern zurückbekommen.

Was gibt es bei der Auszahlung zu beachten?

Einzahlungen in die Riester-Rente können bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.100 € vollständig als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die Rentenauszahlungen im Alter müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung. Der Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass der persönliche Steuersatz im Alter meist niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit. In vielen Fällen ist die steuerliche Entlastung in der Einzahlungsphase inklusive der staatlichen Zulagen daher größer als die Summe der Steuerbelastung in der Auszahlungsphase.

Möglichkeiten der Auszahlung

Für die Auszahlungsphase gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der Regel erhalten Sparer die Zahlungen aus der Riester-Rente als monatliche Rente. Der Auszahlungsbeginn fällt meist mit dem Beginn der regulären Rente zusammen. Bei Verträgen, die 2011 oder früher geschlossen wurden, ist der Auszahlungsbeginn grundsätzlich schon ab dem 60. Lebensjahr möglich. Bei später geschlossenen Verträgen ist ein Auszahlungsbeginn ab dem 62. Lebensjahr möglich. Sparer, die früher an das Geld aus Ihrem Riester-Vertrag möchten, müssen Zulagen und Steuervorteile vollständig zurückzahlen. Bei dem regulären Auszahlungsbeginn können Sparer zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

  • Der Sparer erhält zu Beginn der Auszahlungsphase eine Einmalauszahlung in Höhe von 30 % des angesparten Kapitals (Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, beträgt die Höhe der Einmalauszahlung 20 %). Im Anschluss erfolgt die Auszahlung in Form monatlicher Rentenzahlungen.
  • Der Sparer verzichtet auf die Einmalauszahlung und erhält sofort eine monatliche Rente. Diese fällt entsprechend höher aus.

Die Kleinbetragsrente als Ausnahme der Regel

Eine einmalige Auszahlung des gesamten angesparten Kapitals ist bei der Riester-Rente grundsätzlich nicht möglich. Sparer erhalten das angesparte Kapital in Form monatlicher Rentenzahlung und einer eventuellen Einmalauszahlung in Höhe von 20 % oder 30 %. Eine Ausnahme dieser Regel bietet die sogenannte Kleinbetragsrente. Diese liegt vor, wenn die monatliche Rentenzahlung nicht über 1 % der Bezugsgröße West liegen würde. Diese wird in §18 Sozialgesetzbuch IV geregelt und beträgt 2021 32,90 €. Ist die monatliche Riester-Rente geringer, besteht ein Anspruch auf eine komplette Einmalauszahlung.

Besteuerung der Kleinbetragsrente

Auch eine komplette Einmalauszahlung der Kleinbetragsrente muss versteuert werden. Seit 2018 gewährt das Finanzamt eine ermäßigte Besteuerung für das Jahr, in dem Sie die Kleinbetragsrente erhalten. Alternativ kann die Auszahlung gestückelt und beispielsweise jährlich erfolgen, was je nach Steuersatz günstiger ausfallen kann. Lassen Sie sich im Zweifelsfall steuerlich beraten, welche Alternative günstiger für Sie ist.

Wie werden Wohn-Riester-Verträge im Ruhestand versteuert?

Wohn-Riester stellt einen Sonderfall bei der Besteuerung dar. Anders als bei anderen Riester-Verträgen erhalten Sie bei Wohn-Riester-Verträgen im Alter keine Leistungen, die Sie direkt versteuern könnten. Der erhaltene Vorteil besteht aus dem kostenlosen Wohnen in der erworbenen Immobilie. Das Wohnförderkonto wurde daher eingeführt, um die nachgelagerte Besteuerung bei Wohn-Riester zu realisieren. Es handelt sich dabei um ein fiktives Konto, auf dem alle Zulagen und geförderten Tilgungen bis zu einer Höhe von 2.100 € vermerkt werden. Es dient der Berechnungsgrundlage für die Besteuerung nach Renteneintritt.

Um die Wertsteigerung des in der Immobilie gebundenen Kapitals zu simulieren, wird das Guthaben auf dem Wohnförderkonto jedes Jahr mit 2 % verzinst. Bei Renteneintritt muss das auf dem Wohnförderkonto enthaltene Guthaben dann vollständig versteuert werden. Das kann entweder in einer Summe oder jährlich bis zum 85. Lebensjahr erfolgen. Welche Alternative lohnender ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Im Zweifel sollten Sie sich hier steuerlich beraten lassen, um zu prüfen, welche Alternative günstiger für Sie ist.

Wer profitiert besonders von der staatlichen Förderung?

Da die Riester-Rente wie viele andere Anlageformen unter dem anhaltend niedrigen Zinsniveau leidet, profitieren Sparer mittlerweile kaum noch von Zinsen. Der Vorteil der Riester-Rente ergibt sich fast ausschließlich aus der staatlichen Förderung. Aus diesem Grund profitieren besonders Personen von Riester-Verträgen, die hohe Zulagen oder eine besonders hohe Steuerersparnis erhalten. Das sind insbesondere Familien oder Alleinerziehende mit mehreren Kindern und Gutverdienende mit hohem Steuersatz. Auch für Arbeitslose und Personen mit geringem Einkommen kann sich der Abschluss einer Riester-Rente lohnen. Sie müssen jährlich nur den Sockelbeitrag von 60 € in den Riester-Vertrag einzahlen, um förderberechtigt zu sein. So profitieren sie bereits mit einem geringen Eigenbeitrag von der staatlichen Förderung und können ihre Rente im Alter aufstocken.

Die Riester-Rente lohnt sich nur, wenn Sie den Vertrag bis zum Ruhestand einhalten, da die gesamte Förderung bei Kündigung zurückgezahlt werden muss. Lassen Sie sich außerdem kein Geld entgehen, indem Sie vergessen, die jährliche Förderung zu beantragen. Ein Dauerzulagenantrag ist eine gute Wahl, wenn Sie sich nicht jährlich um die Zulage kümmern möchten. Achten Sie zudem darauf, Ihre Beiträge regelmäßig an Ihre Gehaltsentwicklung anzupassen, um den Mindesteigenbeitrag nicht versehentlich zu unterschreiten. Erfüllen Sie Ihren Vertrag und profitieren über Jahre hinweg von der staatlichen Förderung, kann die Riester-Rente trotz niedriger Zinsen eine lohnende Ergänzung zur gesetzlichen Rente darstellen. Mit den zusätzlichen Rentenzahlungen können Sie Ihre Rente aufstocken und die Rentenlücke verkleinern oder sogar vollständig schließen. Eine frühzeitige Beschäftigung mit der passenden Altersvorsorge ist daher besonders wichtig. Je früher Sie beginnen, in Ihre Altersvorsorge einzuzahlen, desto höher ist im Alter Ihr angespartes Kapital. Auch profitieren Sie länger von der staatlichen Förderung. So verbringen Sie Ihren Lebensabend nicht mit finanziellen Sorgen und können bereits heute positiv auf den Ruhestand blicken.

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